Änderung des Regionalplans
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am 25. Juli 2011 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön die Verordnung zur Änderung des Regionalplans in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 2008 samt Anlage sowie die Gründe für die Verordnung zur Änderung des Regionalplans und den Umweltbericht betreffend die Fortschreibung des Kapitels B VII „Energieversorgung“, Abschnitt 5.3 „Windkraftanlagen“ beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das nunmehr erforderliche Anhörungsverfahren einschließlich der Einbeziehung der Öffentlichkeit durchzuführen. Dieses Anhörungsverfahren wird hiermit auch in Riedbach eingeleitet.
Gemäß § 10 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. Art. 13 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) wurde der Entwurf der vorliegenden Regionalplanänderung den Verbandsmitgliedern des Regionalen Planungsverbands Main-Rhön, die in ihren Belangen berührt sind, zur Stellungnahme bekannt gegeben. Die Gemeinde Riedbach muss ihre Stellungnahme dazu spätestens bis zum 02. März 2012 abgeben. Sollte bis zu diesem Termin keine Äußerung beim Regionalen Planungsverband eingegangen sein, wird angenommen, dass mit der vorliegenden Änderung des Regionalplans einschließlich aller zugehörigen Unterlagen Einverständnis besteht.
Gemäß § 10 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. Art. 13 (2) BayLplG ist hierzu die Öffentlichkeit einzubeziehen. Der Änderungsentwurf des Regionalplans liegt daher bei der Regierung von Unterfranken als höherer Landesplanungsbehörde zur Einsichtnahme aus oder kann bei den Amtsstunden eingesehen werden.
Zudem ist der Entwurf unter folgender Adresse im Internet abrufbar: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/unsere_aufgaben/3/6/19347/index.html
Der Anhörungszeitraum ist vom 12. September 2011 bis 02. März 2012 verlängert worden. Machen Sie bitte von Ihrem Anspruch auf Information Gebrauch!


